Diese AGB gelten ausschließlich für die Festpreisprodukte (Standard-Paket, Premium-Paket, Dokument-Update) und ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie ergänzen die jeweilige Auftragsbestätigung. Datenschutzhinweise finden Sie unter
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§ 1
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Cedivo UG (haftungsbeschränkt), Domstraße 60, 50668 Köln (nachfolgend „Cedivo"), gelten ausschließlich für die nachfolgend definierten Festpreisprodukte:
- Standard-Paket (€ 1.990,00 zzgl. MwSt.)
- Premium-Paket (€ 2.990,00 zzgl. MwSt.)
- Dokument-Update (€ 890,00 zzgl. MwSt., nur für Bestandsmandanten)
(2)Gegenstand der Verträge ist die einmalige Erstellung von Verkaufsdokumentation für den Unternehmensverkauf (Werkvertrag). Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus § 2 dieser AGB sowie aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
(3)Diese AGB gelten ausdrücklich nicht für das Produkt „Paket + Käufersuche" und die „Verkaufsbegleitung". Für diese Leistungen wird ein gesonderter Beratungsvertrag mit Unterschrift geschlossen.
(4)Verträge unter Einbeziehung dieser AGB schließt Cedivo ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(5)Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mandanten finden keine Anwendung, es sei denn, Cedivo hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
§ 2
Leistungsumfang und Negativkatalog
(1)Das Standard-Paket (Lieferzeit: 10 Werktage) umfasst:
- Verkaufsanalyse (6–8 Seiten)
- Verkaufsprofil (10–12 Folien)
- Teaser (1–2 Seiten, anonymisiert)
- nexxt-change Inserat
- Asynchrone E-Mail-Übergabe der Dokumente
- 1 Korrekturschleife (§ 6)
(2)Das Premium-Paket (Lieferzeit: 5 Werktage ab Strategiegespräch) umfasst alle Leistungen des Standard-Pakets sowie zusätzlich:
- Strategiegespräch mit dem Gründer (45 Min., per Video oder vor Ort im Raum Köln/Bonn)
- Toolbox mit 5 Werkzeugen für den Verkaufsprozess (Käufer-Prüfungs-Checkliste, Käufer-Kompass, Verhandlungsleitfaden, Übergabe-Fahrplan, Käufer-Ansprache-Kit)
- 2 Korrekturschleifen (§ 6)
(3)Das Dokument-Update (Lieferzeit: 2 Werktage) umfasst die Aktualisierung bereits erstellter Dokumente auf Basis neuer Mandantendaten. Es steht ausschließlich Bestandsmandanten zur Verfügung.
(4)Nicht Gegenstand der Leistung sind insbesondere:
- Fotografie und Bildproduktion
- Logo-Erstellung oder Grafikdesign
- Übersetzungen
- Unternehmensbewertungsgutachten nach IDW S1 oder vergleichbaren Standards
- Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)
- Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)
- Maklertätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) oder der MaBV
- Wirtschaftsprüfung im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- Finanzanlagevermittlung oder -beratung im Sinne von § 34f/h GewO
- Design-Anpassungen, die über die verwendeten Standardvorlagen hinausgehen
(5)Die in der Verkaufsanalyse enthaltene Kaufpreisindikation basiert auf einer kaufmännischen Einschätzung unter Verwendung gängiger Bewertungsmethoden (insbesondere Multiple-Verfahren). Sie stellt kein Wertgutachten im Sinne des IDW S1 oder eines vergleichbaren Standards dar und ist nicht als verbindliche Bewertung zu verstehen.
(6)Cedivo ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer und Software-Werkzeuge) einzusetzen, soweit dies für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.
§ 3
Regulatorische Abgrenzung
(1)Cedivo erbringt ausschließlich kaufmännische Dokumentationsleistungen. Cedivo erbringt keine Leistungen, die einer besonderen behördlichen Zulassung bedürfen, insbesondere keine Rechtsberatung (RDG), keine Steuerberatung (StBerG), keine Maklertätigkeit (GewO/MaBV), keine Wirtschaftsprüfung (WPO) und keine Finanzberatung (GewO §§ 34f/h).
(2)Der Mandant ist für alle rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Unternehmensverkauf selbst verantwortlich und hat hierfür geeignete Fachberater (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) hinzuzuziehen. Cedivo empfiehlt ausdrücklich, die erstellten Dokumente vor ihrer Verwendung durch entsprechende Berater prüfen zu lassen.
(3)Cedivo übernimmt keine Verantwortung für rechtliche, steuerliche oder finanzielle Entscheidungen, die der Mandant auf Grundlage der erstellten Dokumente trifft.
§ 4
Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen
(1)Cedivo unterbreitet dem Mandanten ein Angebot in Form einer Auftragsbestätigung, die alle wesentlichen Leistungsmerkmale, Preise und Vertragsbedingungen enthält. Mit der Zahlung der Anzahlung gemäß Abs. 2 nimmt der Mandant das Angebot konkludent an (§§ 145 ff. BGB). Ein gesonderter schriftlicher Vertragsschluss ist für die Festpreisprodukte nicht erforderlich.
(2)Die Vergütung ist wie folgt fällig:
- 50 % des Festpreises (Anzahlung) sind bei Auftragserteilung sofort fällig und Voraussetzung für den Beginn der Bearbeitung.
- 50 % des Festpreises (Restzahlung) sind bei Übergabe der fertigen Dokumente fällig. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage nach Übergabe.
(3)Weitere Korrekturschleifen, die über die im gebuchten Paket enthaltene Anzahl hinausgehen, werden mit € 250,00 zzgl. MwSt. je Korrekturschleife gesondert vergütet.
(4)Die Zahlung erfolgt per Stripe (Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift) oder per Banküberweisung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5)100 %-Anrechnung: Wird im Anschluss an ein Festpreisprodukt ein Vertrag über die „Verkaufsbegleitung" geschlossen, wird das für das Standard-Paket oder Premium-Paket gezahlte Festpreishonorar vollständig (100 %) auf das Erfolgshonorar der Verkaufsbegleitung angerechnet.
§ 5
Mitwirkungspflichten des Mandanten
(1)Die Erbringung der Leistung setzt die vollständige und rechtzeitige Mitwirkung des Mandanten voraus. Der Mandant ist verpflichtet, Cedivo folgende Unterlagen zu übermitteln:
- Jahresabschlüsse der letzten drei (3) Geschäftsjahre im PDF-Format (Pflicht)
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) des laufenden Jahres (optional, empfohlen)
- Ausgefülltes Online-Kurzformular mit allgemeinen Unternehmensdaten
(2)Der Mandant bestätigt mit der Übergabe der Unterlagen, dass diese vollständig und inhaltlich richtig sind. Cedivo ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der übermittelten Unterlagen zu prüfen; Cedivo prüft lediglich die Plausibilität der Angaben.
(3)Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die auf einer unvollständigen, verspäteten oder fehlerhaften Mitwirkung des Mandanten beruhen, verlängern die vereinbarte Lieferfrist entsprechend. Cedivo ist in diesem Fall von der Einhaltung der Lieferfrist befreit.
(4)Werden die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb von 20 Werktagen nach Eingang der Anzahlung vollständig übermittelt, ist Cedivo berechtigt, den Auftrag zu stornieren. In diesem Fall wird die Anzahlung erstattet, abzüglich einer Aufwandspauschale von € 250,00 zzgl. MwSt. Die Pauschale berücksichtigt typischerweise anfallende Aufwendungen für Terminvorbereitung, Kommunikation und Administrationsaufwand. Dem Mandanten bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Cedivo geringere oder keine Aufwendungen entstanden sind.
§ 6
Korrekturschleifen, Abnahme und Abnahmefiktion
(1)Im Festpreis enthaltene Korrekturschleifen:
- Standard-Paket: 1 Korrekturschleife
- Premium-Paket: 2 Korrekturschleifen
- Dokument-Update: Keine Korrekturschleife (Einmalerstellung)
(2)Korrekturschleifen umfassen ausschließlich die Korrektur faktischer Fehler (fehlerhafte Zahlen, falsche Namen, sachliche Unrichtigkeiten). Nicht Gegenstand von Korrekturschleifen sind stilistische Anpassungen, Formatierungs- oder Layoutänderungen sowie inhaltliche Erweiterungen, die über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehen.
(3)Korrekturen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung der Dokumente schriftlich per E-Mail zu melden. Meldet der Mandant innerhalb dieser Frist keine Korrekturen, gelten die Dokumente als abgenommen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.
(4)Jede weitere Korrekturschleife, die über die im Paket enthaltene Anzahl hinausgeht, wird gemäß § 4 Abs. 3 gesondert vergütet.
§ 7
Bright-Line-Regelung
(1)Das von Cedivo eingesetzte Bewertungsverfahren (Multiple-Verfahren auf Basis von EBITDA oder vergleichbaren Ertragskennzahlen) setzt positive Finanzkennzahlen voraus. Liegen die Finanzkennzahlen des Mandanten außerhalb des methodisch sinnvollen Anwendungsbereichs, greift die nachfolgende Bright-Line-Regelung.
(2)Ergibt die Auswertung der übermittelten Unterlagen, dass das normalisierte EBITDA des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres negativ ist oder das bilanzielle Eigenkapital negativ ist, ist das gewählte Multiple-Verfahren methodisch nicht anwendbar. In diesem Fall erhält der Mandant die geleistete Anzahlung erstattet, abzüglich einer Aufwandspauschale von € 250,00 zzgl. MwSt. Die Pauschale berücksichtigt typischerweise anfallende Aufwendungen für Sichtung, Vorprüfung und Projektanlage. Dem Mandanten bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Cedivo geringere oder keine Aufwendungen entstanden sind.
(3)Übersteigt der Substanzwert des Unternehmens (insbesondere Immobilien, Maschinen, Fuhrpark) den nach dem Multiple-Verfahren ermittelten ertragsbasierten Unternehmenswert erheblich (indikativ: Substanzwert > 150 % des ertragsbasierten Wertes), wird Cedivo den Mandanten hierauf gesondert hinweisen. In diesem Fall entscheiden die Parteien einvernehmlich, ob die Leistung mit angepasster Methodik fortgesetzt wird oder ob der Mandant eine Erstattung gemäß Abs. 2 erhält.
(4)Cedivo wird den Mandanten unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Feststellung des Sachverhalts, über das Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 2 oder Abs. 3 informieren.
§ 8
Arbeitsweise und Qualitätssicherung
(1)Cedivo setzt bei der Dokumentenerstellung spezialisierte Software-Werkzeuge ein. Diese Werkzeuge extrahieren Finanzkennzahlen aus den übermittelten Dokumenten, strukturieren die Daten und erstellen auf dieser Grundlage Entwürfe der Verkaufsdokumentation (softwaregestützte Dokumentenerstellung).
(2)Im Rahmen der softwaregestützten Dokumentenerstellung werden personenbezogene Daten (insbesondere Firmenname, Name des Geschäftsführers, Adresse und sonstige Identifikationsmerkmale) zu keinem Zeitpunkt an externe Software-Schnittstellen übermittelt. Vor jeder externen Verarbeitung werden diese Angaben automatisch durch neutrale Platzhalter ersetzt. An externe Schnittstellen werden ausschließlich anonymisierte Finanzkennzahlen (Umsatz, EBITDA, Margen, Mitarbeiterzahl, Branchenzuordnung) übertragen.
(3)Alle durch die softwaregestützte Dokumentenerstellung erzeugten Ergebnisse werden von Cedivo auf Plausibilität, sachliche Richtigkeit und Qualität geprüft, bevor sie an den Mandanten übergeben werden. Eine automatisierte Übergabe ohne menschliche Prüfung findet nicht statt.
(4)Die persönliche Prüfung gemäß Abs. 3 ist fester Bestandteil jeder Leistungserbringung.
§ 9
Stornierung
(1)Hat Cedivo mit der inhaltlichen Bearbeitung des Auftrags noch nicht begonnen, kann der Mandant den Auftrag stornieren. In diesem Fall wird die Anzahlung erstattet, abzüglich einer Aufwandspauschale von € 250,00 zzgl. MwSt. Die Pauschale berücksichtigt typischerweise anfallende Aufwendungen für Terminvorbereitung, Kommunikation und Administrationsaufwand. Dem Mandanten bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Cedivo geringere oder keine Aufwendungen entstanden sind.
(2)Nach Beginn der Bearbeitung (insbesondere nach Auswertung der Unterlagen oder Erstellung erster Dokumententeile) ist eine ordentliche Stornierung ausgeschlossen. Im Falle einer vom Mandanten erklärten Beendigung bleibt Cedivo berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; Cedivo muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was Cedivo infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Das gesetzliche Recht des Mandanten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10
Haftung
(1)Cedivo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2)Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Cedivo der Höhe nach auf den Auftragswert (Netto-Festpreis des jeweils gebuchten Pakets) begrenzt.
(3)Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Cedivo auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mandant regelmäßig vertrauen darf.
(4)Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Cedivo ausgeschlossen.
(5)Cedivo haftet nicht für Entscheidungen, die Dritte auf Grundlage der erstellten Dokumente treffen. Dies umfasst insbesondere Kaufpreisverhandlungen, Finanzierungsentscheidungen und den Abschluss oder das Scheitern einer Transaktion.
(6)Cedivo haftet nicht für Schäden, die auf der Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder fehlerhaften Aufbereitung von Unterlagen beruhen, die der Mandant gemäß § 5 übermittelt hat, es sei denn, Cedivo hatte positive Kenntnis der Fehlerhaftigkeit.
(7)Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Cedivo. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11
Vertraulichkeit und Referenzrecht
(1)Cedivo verpflichtet sich, alle im Rahmen der Leistungserbringung erhaltenen Mandantenunterlagen und -informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Mandanten an Dritte weiterzugeben.
(2)Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit Cedivo gesetzlich oder aufgrund einer bestandskräftigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung verpflichtet ist.
(3)Cedivo ist berechtigt, abgeschlossene Mandate zu Referenzzwecken anonymisiert zu erwähnen (z. B. „Verkauf eines Handwerksbetriebs mit 12 Mitarbeitern"), sofern dabei keine identifizierenden Angaben (Firmenname, Namen der Beteiligten, konkrete Transaktionsdaten) verwendet werden. Der Mandant kann der Verwendung zu Referenzzwecken jederzeit schriftlich widersprechen.
(4)Die übermittelten Rohdaten (Jahresabschlüsse, Fragebogen) werden 6 Monate nach Projektabschluss gelöscht. Auf Anfrage des Mandanten erfolgt eine vorzeitige Löschung.
§ 11a
Nutzung anonymisierter und aggregierter Daten
(1)Cedivo ist berechtigt, die im Rahmen eines Mandats anfallenden geschäftlichen Kennzahlen und Bewertungsergebnisse in anonymisierter und aggregierter Form dauerhaft zu speichern und auszuwerten. Hierzu zählen insbesondere: Branche, Region (auf Ebene von Bundesland oder Wirtschaftsraum), Umsatzgrößenklasse, normalisiertes EBITDA, angewandte Bewertungsmultiplikatoren sowie der ermittelte Kaufpreiskorridor.
(2)Teilt der Auftraggeber Cedivo nach Abschluss des Verkaufsprozesses freiwillig Angaben zum tatsächlichen Verlauf mit (insbesondere erzielter Kaufpreis, Art des Käufers und Zeitrahmen der Transaktion), ist Cedivo berechtigt, auch diese Angaben in anonymisierter und aggregierter Form gemäß Absatz 1 zu verwenden.
(3)Die Nutzung erfolgt zu statistischen Zwecken, insbesondere zum Aufbau und Betrieb einer Bewertungs- und Transaktionsdatenbank, zum Branchen-Benchmarking, zur Erstellung von Branchen- und Marktberichten sowie zur Entwicklung und Bereitstellung daraus abgeleiteter, auch entgeltlicher Datenprodukte.
(4)Cedivo stellt sicher, dass eine Rückführung der ausgewerteten Daten auf den Auftraggeber, sein Unternehmen oder einzelne Personen nicht möglich ist. Einzelne Mandate werden zu keinem Zeitpunkt identifizierbar dargestellt; eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich in aggregierter Form.
(5)Da es sich bei den ausgewerteten Daten um anonymisierte und damit nicht personenbezogene Daten handelt, ist hierfür keine gesonderte Einwilligung erforderlich. Die der Anonymisierung vorgelagerte Verarbeitung stützt sich auf das berechtigte Interesse von Cedivo gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie auf das Privileg der Weiterverarbeitung zu statistischen Zwecken gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit Art. 89 DSGVO. Das Eigentum des Auftraggebers an den erstellten Dokumenten (§ 12) bleibt unberührt; die Speicherung anonymisierter Daten besteht unabhängig von der Löschung der Rohdaten (§ 11 Abs. 4) fort.
§ 12
Eigentumsrechte an erstellten Dokumenten
(1)Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Dokumente werden mit vollständiger Bezahlung des Festpreises vollständiges Eigentum des Mandanten. Der Mandant erwirbt daran ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, frei übertragbares Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten.
(2)Cedivo behält kein Nutzungsrecht, keine Exklusivität und keine Verwertungsrechte an den erstellten Dokumenten.
§ 13
Schlussbestimmungen
(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
(2)Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Köln, soweit der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3)Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Individuelle Vertragsabreden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen), die nach Vertragsschluss getroffen werden, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
(4)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter www.cedivo.de/agb abrufbar.