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Diese AGB gelten für alle Aufträge, die über cedivo.de oder direkt mit Cedivo geschlossen werden. Sie ergänzen die jeweilige Auftragsbestätigung. Bei Fragen: Kontakt aufnehmen.
§ 1

Geltungsbereich

(1)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Cedivo UG (haftungsbeschränkt) i.G., Im MediaPark 5, 50670 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Heickmann (nachfolgend „Auftragnehmer") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber"). Kostenpflichtige Mandatsverträge werden erst nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister abgeschlossen.
(2)
Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(3)
Diese AGB gelten ergänzend zu der jeweiligen Auftragsbestätigung. Bei Widersprüchen geht die Auftragsbestätigung vor.
§ 2

Leistungsumfang

(1)
Cedivo erstellt professionelle Verkaufsdokumentation für Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die ihr Unternehmen verkaufen möchten. Das Leistungsangebot umfasst:
(2)
Cedivo erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im regulierten Sinne. Der Auftraggeber ist angehalten, für rechtliche und steuerliche Fragen eigenständig qualifizierte Berater hinzuzuziehen.
(3)
Cedivo ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungen geeignete Dritte (Subunternehmer, KI-Systeme) einzusetzen. Diese werden zur Geheimhaltung verpflichtet.
(4)
Nicht im Festpreis enthalten sind: professionelle Unternehmensfotografie, Logo-Erstellung, Übersetzungen, alternative Bewertungsmethoden (z. B. IDW S1), rechtliche oder steuerliche Beratung, Design-Anpassungen über die Standardvorlage hinaus sowie Korrekturen, die über den in der Auftragsbestätigung genannten Umfang hinausgehen.
§ 3

Vertragsschluss

(1)
Für Standardprodukte (Standard- oder Premium-Paket, Dokument-Update) kommt der Vertrag durch Angebot und konkludente Annahme zustande. Die Zahlung des Festpreises gilt als Annahme des Angebots gemäß § 145 ff. BGB.
(2)
Der Auftraggeber erhält vor Zahlung eine Auftragsbestätigung als PDF, die alle Leistungen, den Preis und die Vertragsbedingungen enthält. Mit der Zahlung bestätigt er, diese gelesen und akzeptiert zu haben.
(3)
Für Dienstleistungen mit längerer Laufzeit (Paket + Käufersuche, Verkaufsbegleitung) ist ein gesondert zu unterzeichnender Beratungsvertrag erforderlich.
(4)
Cedivo ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn keine hinreichende Grundlage für die Erstellung professioneller Dokumente vorliegt.
§ 4

Preise, Zahlung & Anrechnung

(1)
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%), sofern nicht anders angegeben.
(2)
Für Standardprodukte (Standard-Paket, Premium-Paket, Dokument-Update) gilt ein zweistufiges Zahlungsmodell: Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Festpreises ist mit Auftragserteilung fällig und begründet zugleich den Auftrag gemäß §§ 145 ff. BGB. Die restlichen 50 % des Festpreises sind mit Dokumentenübergabe fällig und innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen.
(3)
Das Standard- oder Premium-Paket wird vollständig (100%) auf das Erfolgshonorar der Verkaufsbegleitung angerechnet, sofern der Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten nach Dokumentenlieferung einen Verkaufsbegleitungs- oder Paket-plus-Käufersuche-Vertrag mit Cedivo abschließt.
(4)
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß § 288 BGB fällig (Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte).
(5)
Die Zahlung erfolgt über Stripe (Kreditkarte / SEPA-Lastschrift) oder Überweisung auf das in der Rechnung genannte Geschäftskonto. Cedivo behält sich vor, einen Zahlungsnachweis vor Beginn der Leistungserbringung zu verlangen.
§ 5

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1)
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Cedivo alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zu übermitteln. Hierzu gehören insbesondere: Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre (GuV und Bilanz, PDF), aktuelle BWA (sofern vorhanden) sowie ein ausgefülltes Kurzformular.
(2)
Der Auftraggeber bestätigt, dass die übermittelten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und zutreffend sind. Cedivo prüft die Unterlagen auf Plausibilität, nicht auf Richtigkeit.
(3)
Verzögerungen durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die vereinbarte Lieferfrist entsprechend und gehen nicht zu Lasten von Cedivo.
§ 6

Lieferfrist & Vollständigkeitsprüfung

(1)
Cedivo prüft die eingegangenen Unterlagen innerhalb von 1 Werktag auf Vollständigkeit und teilt das Ergebnis per E-Mail mit („Startbestätigung" oder Hinweis auf fehlende Unterlagen).
(2)
Die Lieferfrist beträgt für das Standard-Paket 10 Werktage ab Startbestätigung; für das Premium-Paket 5 Werktage ab dem Strategiegespräch. Die Lieferfrist bezieht sich nicht auf den Zahlungseingang. Die Startbestätigung nennt das genaue Lieferdatum.
(3)
Sind Unterlagen unvollständig, werden die fehlenden Bestandteile konkret benannt. Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständigem Eingang aller angeforderten Unterlagen.
(4)
Werden die angeforderten Unterlagen nicht innerhalb von 20 Werktagen nach Zahlungseingang bereitgestellt, ist Cedivo berechtigt, den Auftrag zu stornieren und den Festpreis abzüglich einer Aufwandspauschale von €250 zu erstatten.
(5)
Bright-Line-Regelung: Ergibt die Plausibilitätsprüfung der übermittelten Jahresabschlüsse, dass das normalisierte EBITDA des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres negativ ist oder das bilanzielle Eigenkapital negativ ist, ist eine belastbare Kaufpreisindikation mit den vertraglich vereinbarten Methoden nicht möglich. Cedivo ist in diesem Fall berechtigt, den Auftrag zu stornieren; der Festpreis wird abzüglich einer Aufwandspauschale von €250 erstattet. Der Auftraggeber wird über die Gründe schriftlich informiert und erhält auf Wunsch eine qualitative Kurzeinordnung.
§ 7

Lieferung & Eigentumsrechte

(1)
Fertige Dokumente werden als PDF über einen passwortgeschützten Google Drive-Link (30 Tage gültig) bereitgestellt.
(2)
Alle erstellten Dokumente sind ausschließliches Eigentum des Auftraggebers. Dieser ist berechtigt, sie uneingeschränkt für den Verkaufsprozess zu verwenden, an Kaufinteressenten weiterzugeben und zu vervielfältigen.
(3)
Cedivo behält kein Nutzungsrecht, keine Exklusivität und keine Verwertungsrechte an den erstellten Dokumenten.
§ 7a

Korrekturschleife & Abnahme

(1)
Im Festpreis des Standard-Pakets ist eine (1) Korrekturschleife enthalten. Im Premium-Paket sind zwei (2) Korrekturschleifen enthalten. Der Auftraggeber übermittelt sämtliche Änderungswünsche gesammelt in einer E-Mail innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Bereitstellung der Dokumente.
(2)
Änderungswünsche umfassen ausschließlich faktische Korrekturen (fehlerhafte Zahlen, falsche Unternehmensbezeichnungen, sachliche Unrichtigkeiten). Stilistische Anpassungen, alternative Bewertungsansätze, Layoutwünsche oder inhaltliche Erweiterungen sind nicht Bestandteil der Korrekturschleife.
(3)
Werden innerhalb der Frist gemäß Abs. 1 keine Änderungswünsche übermittelt, gelten die Dokumente als abgenommen.
(4)
Jede weitere Korrekturschleife wird mit einer Aufwandspauschale von €250 zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
§ 8

Arbeitsweise & Qualitätssicherung

(1)
Bei der Erstellung der Dokumente setzt Cedivo spezialisierte Software-Werkzeuge ein, die eine effiziente Verarbeitung der Finanzdaten und die Erstellung professioneller Dokumente ermöglichen.
(2)
Personenbezogene Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten) werden zu keinem Zeitpunkt an externe Systeme übermittelt. An externe Systeme werden ausschließlich anonymisierte Finanzkennzahlen übertragen.
(3)
Alle softwaregestützt erzeugten Ergebnisse werden von Johannes Heickmann persönlich auf Plausibilität und Qualität geprüft, bevor sie an den Auftraggeber übermittelt werden.
§ 9

Haftung

(1)
Die in der Verkaufsanalyse enthaltene Kaufpreisindikation ist eine kaufmännische Einschätzung auf Basis der bereitgestellten Unterlagen. Sie stellt keine Unternehmensbewertung im Sinne des IDW S1 dar und ist nicht geeignet, gegenüber Banken, Finanzämtern oder Gerichten als verbindliche Bewertung verwendet zu werden.
(2)
Cedivo erstellt alle Dokumente mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine Haftung für die Erreichung eines bestimmten Verkaufspreises oder den Abschluss einer Transaktion wird nicht übernommen.
(3)
Die Haftung von Cedivo ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4)
Cedivo haftet nicht für Entscheidungen, die der Auftraggeber oder Dritte auf Basis der erstellten Dokumente treffen – insbesondere nicht für Kaufpreisverhandlungen, Finanzierungsentscheidungen oder den Abschluss einer Transaktion.
(5)
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Unterlagen und Informationen haftet ausschließlich der Auftraggeber.
§ 10

Vertraulichkeit

(1)
Cedivo verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme von Subunternehmern, die zur Geheimhaltung verpflichtet wurden.
(2)
Cedivo ist berechtigt, das erfolgreich abgeschlossene Mandat im Rahmen eigener Marketingmaßnahmen zu erwähnen, sofern keine identifizierenden Angaben zum Unternehmen oder Inhaber gemacht werden und der Auftraggeber nicht widerspricht.
(3)
Rohdaten und Unterlagen werden spätestens 6 Monate nach Projektabschluss gelöscht. Auf schriftliche Anfrage erfolgt die Löschung unverzüglich.
§ 11

Datenschutz

(1)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Auftragserfüllung gemäß DSGVO und BDSG. Die ausführliche Datenschutzerklärung ist einsehbar unter cedivo.de/datenschutz.
(2)
Eingesetzte Auftragsverarbeiter: Tresorit (Datei-Upload), Tally.so (Formular), Google Workspace (Dokumentenlieferung), Stripe (Zahlung), Lexoffice (Rechnungsstellung).
(3)
Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 15–21 DSGVO.
§ 12

Laufzeit, Kündigung & Stornierung

(1)
Verträge über Standardprodukte (Standard- oder Premium-Paket, Dokument-Update) haben keine Mindestlaufzeit. Sie enden mit Lieferung der vereinbarten Dokumente.
(2)
Storniert der Auftraggeber den Auftrag, bevor Cedivo mit der Dokumentenerstellung begonnen hat, wird der Festpreis abzüglich einer Aufwandspauschale von €250 erstattet. Nach Beginn der Bearbeitung ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
(3)
Für Verträge über Verkaufsbegleitung und Paket + Käufersuche gelten die Kündigungsregelungen des jeweils gesondert abgeschlossenen Beratungsvertrags.
§ 13

Schlussbestimmungen

(1)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2)
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
(4)
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Stand: März 2026. Cedivo behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigungsfrist zu aktualisieren.